FAQ Hygienestandards und Reisebedingungen der Jugendherbergen in Sachsen
Liebe Gäste,
Aufgrund der Sondersituation rund um die Ausbreitung von Covid-19 (SARS-CoV-2) sowie entsprechender Beschlüsse zur temporären Einschränkungen im Bereich des touristischen Reisens in Deutschland bleiben die Jugendherbergen in Sachsen bis 28.02.2021 für touristische Übernachtungsangebote geschlossen. Übernachtungsangebote für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke werden weiterhin, auf Anfrage, zur Verfügung gestellt. Wichtig: Diese temporäre Beschränkung hat keinerlei Auswirkung auf Buchungen oder Reservierungen außerhalb des genannten Maßnahmenzeitraums.
Sie haben einen touristischen Aufenthalt für diesen Zeitraum gebucht und möchten Ihre Reise nun umbuchen oder stornieren? Dann kontaktieren Sie bitte die Jugendherberge per E-Mail. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn die Erreichbarkeit eingeschränkt sein sollte oder Sie nicht wie gewohnt sehr schnell Antwort erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit.
Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, die eine korrekte und schnelle Abwicklung der getätigten Buchungen und auch den Neubeginn im Blick behalten.
Für über Stornierungen und Buchungen hinausgehende Fragen steht Ihnen gern auch unser Service-Team zur Verfügung.
Folgende Jugendherbergen in Sachsen haben wieder für Sie geöffnet:
Anschlusshäuser
**offen aber mit eingeschränktem Betrieb!
Folgende Jugendherbergen sind aktuell leider noch geschlossen:
Anschlusshaus
Ja, wir haben für den gesamten Landesverband ein Hygienemanagement ausgearbeitet, das auf den Standards des DJH-Hauptverbandes fußt und nach den Standards der Bundes- und Landesregierung, des RKI, des BMAS, der DEHOGA, den Empfehlungen der Berliner Charité und weiterer anerkannter Organisationen und Institutionen aufgesetzt wurde. Dieses wurde nun im Rahmen der aktuellen Coronalage noch einmal vom Sächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und positiv bewertet.
Beim Verlassen des Zimmers muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Wir folgen hier der Empfehlung der Allgemeinverfügung und sehen in unseren Häusern eine allgemeine Maskenpflicht, um einheitliche Regelungen zu schaffen und so Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der exclusiven Nutzung des Hauses durch eine feste Gruppe, sind vorab bei den Herbergsleitungen anzufragen.
Wir bitten unsere Gäste, ab 6 Jahren, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, ähnlich wie Sie es vermutlich aus Supermärkten kennen und diesen mitzubringen.
Wir versuchen in unseren Häusern soweit wie möglich „Einbahnstraßen“ einzurichten. Dies passiert über ein Leitsystem mit Schildern und Klebemarkierungen. Sollte dies einmal nicht möglich oder nur sehr schwer umsetzbar sein, beschildern wir entsprechend die individuelle Lösung. Im Eingangsbereich finden sich Klebemarkierungen an den Rezeptionen, dazu sind die Gäste und Mitarbeitenden durch eine Plexiglasscheibe voneinander getrennt. Bezüglich des Speisesaals finden Sie das Vorgehen unter dem Punkt Speiseräume.
Trotz aller Vorgaben sind wir natürlich gerade in Bezug auf die Einhaltung der Abstandsregeln auf Ihre Mitarbeit, Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis angewiesen.
Alle Mitarbeitenden der Jugendherbergen in Sachsen sind durch die Hygienebeauftragten der einzelnen Häuser und der Geschäftsstelle geschult. Die Mitarbeitenden der Häuser sind genauso wie die Gäste dazu angehalten, in allen „öffentlichen“ Bereichen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie immer im Umgang mit Lebensmitteln, einen Mundschutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten. Wo geboten, werden gerade für die Ausgabe von Lebensmitteln, Einmalhandschuhe getragen, die regelmäßig gewechselt werden.
Wir stellen in jeder Jugendherberge in Sachsen mindestens im Eingangsbereich und im Speisesaal einen Handdesinfektionsspender auf. Dazu finden Sie an jedem Waschbecken Seifenspender. Die Waschbecken in den öffentlichen Bereichen sind zudem mit Papierhandtüchern ausgestattet und die Mülleimer werden regelmäßig von unseren Mitarbeitenden geleert. Wir bitten Sie, sich regelmäßig und unbedingt vor jeder Mahlzeit, gründlich die Hände mit Seife zu waschen. Die Handdesinfektion sollte nicht als Ersatz oder Alternative gesehen werden, sie ist eine Ergänzung.
Sollten Sie für einen längeren Aufenthalt in unserem Haus sein, der eine Zwischenreinigung Ihres Zimmers oder Badezimmers notwendig werden lässt, stimmen wir uns individuell vor Ort mit Ihnen ab und übernehmen diese Reinigung dann natürlich gerne für Sie.
Wir reinigen Ihre Zimmer immer direkt vor Ihrer Anreise. Alle Kontaktflächen in Ihrem Zimmer werden in diesem Zuge viruzid gereinigt, alle anderen Flächen wie gewohnt mit hochwertigen Reinigungsmitteln. Die Bewegungsflächen in den Jugendherbergen (Flure, Gemeinschaftssanitärs etc.) werden mindestens einmal täglich, bei hoher Frequentierung auch zwei- oder dreimal täglich gereinigt. Die Kontaktflächen in „öffentlichen“ Bereichen werden regelmäßig desinfiziert, dies passiert durch unsere Reinigungs- und Rezeptionskräfte.
Die Speiseräume werden nach jeder Mahlzeit gereinigt, auch die ausschließlich von Ihnen genutzten Tische reinigen wir nach jeder Mahlzeit. Unsere Reinigungsmaterialien werden nach strengsten Vorgaben gereinigt, desinfiziert und häufiger als gesetzlich vorgegeben ausgetauscht. Die zugeordneten Zimmer und Sanitärräume werden wir während Ihres Aufenthaltes nur auf Ihren Wunsch hin betreten. Hier bitten wir Sie, selber regelmäßig zu lüften und diese Räume sauber zu halten.
Wir versuchen die Reinigungsarbeiten in Zeiten zu erledigen, die Ihren Aufenthalt möglichst wenig stören, aber gerade tagsüber können wir leider nicht immer ausweichen; hier bitten wir um Ihr Verständnis.
Wir versuchen alle Gäste sensibel auf die aktuellen Besonderheiten vorzubereiten und sind uns sicher, dass alle Reisenden auch ein großes Verständnis für die notwendigen Rücksichtnahmen zeigen werden. Sollte dennoch mal ein Gast wiederholt gegen die Regel verstoßen, behalten wir uns vor, den Aufenthalt vorzeitig zu beenden. Am Ende gilt es doch, allen Gästen und Mitarbeitenden in unseren Jugendherbergen eine möglichst gute Zeit und einen sicheren und angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Gemeinschaft erleben – mit Abstand noch immer das Beste!
Wir tun alles in unserer Macht stehende, um Sie und uns vor dem Coronavirus zu schützen. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen setzen wir deshalb selbstverständlich um. Allerdings verursachen die dazu notwendigen Materialien, wie Desinfektionsmittel, zusätzliche Seifenspender oder Papierhandtücher ebenso wie der erhöhte Reinigungsaufwand in vielen Bereichen zusätzliche Kosten. Diese Kosten müssen wir vorübergehend auf zukünftige Buchungen umrechnen.
Für bereits bestehende Buchungen gilt dies nicht. Jedoch würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns auf freiwilliger Basis unterstützen und den vorübergehend für alle Erwachsenen Gäste geltenden Hygieneaufschlag in Höhe von 2,50 € pro Person und Nacht aufbringen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Thema Impfen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist derzeit in aller Munde und fast täglich gibt es neue Entwicklungen und Informationen. Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) beschäftigt sich aktuell intensiv damit, wie das Reisen in Jugendherbergen nach Wegfall entsprechender Reise- und Beherbergungsverbote aussehen wird. Generell wird sich das DJH, so wie bisher auch, an die Empfehlungen der Bundesregierungen halten und auch weiterhin seinen Beitrag zur Bekämpfung der weltweiten Pandemie leisten. Wie diese Empfehlungen aussehen und welche Formen der Umsetzungen vorgeschlagen werden, ist aktuell allerdings noch nicht bekannt. Sobald es hierzu Informationen und Beschlüsse gibt, wird sich das DJH unverzüglich damit auseinandersetzen und anschließend seine Gäste informieren.
Dank des ausgefeilten Hygieneplans und der kostenfreien Stornierungsmöglichkeit bis 14 Tage im Voraus ist Ihre Reise in eine der 24 sächsischen Jugendherbergen sicher. Wussten Sie, dass ihre Schule kleine Häuser auch ganz für sich nutzen kann? Wir versuchen alles, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und Ihr Aufenthalt sicher ist. Gern senden wir Ihnen den Hygieneplan auf Anfrage zu.
So sicher ist Ihre Reise in die Jugendherberge:
- kostenlose Stornierung bis 14 Tage im Voraus*
- kostenlose Stornierung, wenn ein Coronafall in der Klasse/Schule eintritt
- erhöhte Standards bei Reinigung und Verpflegung
- separate Unterbringung der Klasse / Gruppe
- gruppeneigene Sanitärräume
- alleinige Nutzung der Gruppenräume
- Hygieneregeln überall und einfach erklärt
- beste Betreuung durch geschulte Mitarbeiter
- kleine Häuser kann Ihre Schule ganz allein nutzen
- der Lehrplan ist schaffbar, dank der vielen Programme mit Lehrplanbezug
* für Neubuchungen ab 08.07.2020 für das Schuljahr 2020/2021 mit Reisezeitraum bis zum 31.12.2021.
Immer Frontalunterricht? Wir sagen das geht besser:
Wir legen bei unseren Klassenfahrt-Programmen großen Wert auf praktisches Lernen und Bezug zum Lehrplan. Praktisches Lernen an außerschulischen Lernorten heißt effektiv Lernen mit allen Sinnen. Es stärkt das Team, entdeckt Talente und verbessert das Lernklima.
Gern finden wir für sie das passende Programm.
Sagen Sie uns, welches Lehrplanthema Sie auf Klassenfahrt erkunden möchten. Natürlich können Sie auch alle Programme individuell im Baustein-Prinzip zusammenstellen.
Falls ein Schüler an SARS-CoV-2 erkrankt oder die ganze Schule bzw. Schulklasse unter Quarantäne gestellt wird, können Sie kostenfrei von der Reise zurücktreten.
In so einem Fall benötigen wir lediglich ein anerkanntes Schreiben von der Behörde z.B. Gesundheitsamt oder ähnliches welches den Fall bestätigt.
Als feste Gruppen gelten alle Gruppen, die ähnlich eines Ferienlagers gemeinsam anreisen, gemeinsam ihre Zeit verbringen, sich nicht mit anderen mischen und gemeinsam wieder abfahren. Sie gelten quasi als Isolationsgemeinschaft und können deshalb gemeinsam untergebracht werden. Innerhalb der Gruppe brauchen keine Abstandsregeln eingehalten und kein Mund-Nasebedeckung getragen werden. Die Herbergsleitungen berücksichtigen dies bei der Vergabe der örtlichen Gegebenheiten, um die Abgrenzbarkeit der Gruppe zu ermöglichen.
bestätigter Fall
Bei bestätigten SARS-CoV-2 Fällen von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung auf das Jahr 2021 oder eine kostenfreie Stornierung der Reise für die gesamte Gruppe möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle.
Verdachtsfall
Bei SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung auf das Jahr 2021 für die gesamte Gruppe oder eine kostenfreie Stornierung der Reise nur für die davon betroffenen Gruppenmitglieder möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der behördlichen Quarantäne-Anordnung.
Als feste Gruppen gelten alle Gruppen, die ähnlich eines Ferienlagers gemeinsam anreisen, gemeinsam ihre Zeit verbringen, sich nicht mit anderen mischen und gemeinsam wieder abfahren. Sie gelten quasi als Isolationsgemeinschaft und können deshalb gemeinsam untergebracht werden. Innerhalb der Gruppe brauchen keine Abstandsregeln eingehalten und kein Mund-Nasebedeckung getragen werden. Die Herbergsleitungen berücksichtigen dies bei der Vergabe der örtlichen Gegebenheiten, um die Abgrenzbarkeit der Gruppe zu ermöglichen.
Familien, Paare und Einzelreisende
Bei bestätigten SARS-CoV-2 Fällen oder SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne ist eine kostenfreie Umbuchung der Reise auf das Jahr 2021 oder eine kostenfreie Stornierung der Reise für alle im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis des bestätigten Corona-Falls bzw. der behördlichen Quarantäne-Anordnung.
Zimmer und Räumlichkeiten
Ja, auch Gemeinschaftsräume, aber unter Beachtung der Abstandsregelung (1,5 m) zwischen den Familien. Im Speisesaal versuchen wir, Ihnen die gewohnte Qualität zu bieten, dies ist aber etwas anders organisiert (siehe Speiseräume).
Mitglieder desselben Hausstandes und Personen unterschiedlicher Hausstände können in einem Zimmer untergebracht werden. Für haushaltsfremde Personen in einem Zimmer gilt zudem, dass ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist, Stockbetten sind deshalb hier nur mit einer Person belegt. Grundsätzlich belegen wir unsere Häuser aktuell deutlich unter dem möglichen Maximum, um Ihren Aufenthalt so sicher wie möglich zu gestalten.
Sollte Ihr Zimmer nicht mit einem eigenen WC- und Badbereich ausgestattet sein, versuchen wir jedem Zimmer ein separates Badezimmer zuzuordnen. Sollte eine individuelle Badezimmerzuteilung einmal nicht möglich sein, werden wir in den Duschbereichen gegebenenfalls auf Duschzeiten verweisen, die die Gästeströme koordinieren und entzerren.
Für die Speiseräume gelten wie in allen anderen öffentlichen Bereichen der Jugendherberge, ist die Mund-Nasebedeckung verpflichtend. Sie darf nur am Platz abgenommen werden.
Sofern eine Buffetselbstbedienung möglich ist, werden die Hilfsmittel zur Entnahme der Speisen in kurzen Abständen getauscht oder gereinigt. Besteck wird einzel und eingerollt in Servietten ausgegeben. In einigen Häusern ist dies nicht möglich und Sie kommen auf Grund dessen in den Genuss eines Tischservices oder Sie wählen Ihr Essen an einer Essensausgabe und bekommen es von uns auf Ihrem Teller angerichtet.
Die Tische sind so angeordnet, dass der Abstand zwischen den Gästen an unterschiedlichen Tischen sowie zu den Laufwegen 2 Meter beträgt. In den Häusern, in denen dies räumlich schwierig ist, erweitern wir entweder die gewohnten Speiseräume um weitere Räume oder wir organisieren die Mahlzeiten in mehrere Essenszeiten.
Wir stellen Ihnen wie gewohnt Bettwäsche zur Verfügung. So können wir stets für die Sauberkeit der Wäsche durch unsere Wäschelieferanten garantieren. Handtücher können Sie wie gewohnt bei uns ausleihen, je nach Buchung sind sie gegebenenfalls auch weiterhin inkludiert. All unsere Bettwäsche und auch die Handtücher werden mit Kochwäsche gewaschen, so dass hier die Sicherheit sehr hoch ist. Wir bitten darum, dass die Handtücher nach der Nutzung stets mit Rücksicht auf die anderen Gäste getrocknet und gelagert werden, lassen Sie diese somit bitte nicht in „öffentlichen“ Bereichen hängen.
Reise / Umbuchung / kostenlose Stornierung
Ca. eine Woche vor Ihrer geplanten Anreise können wir absehen, ob wir ein aktuell noch geschlossenes Haus bis zu Ihrem Reisedatum wieder öffnen. Sollte es geschlossen bleiben oder wieder geschlossen werden, werden wir auf Sie zukommen und mit Ihnen gemeinsam abstimmen, wie wir vorgehen. Entweder, wir verschieben Ihren Aufenthalt in eine andere Jugendherberge, die bereits wieder geöffnet ist, oder Sie reisen zu einem späteren Zeitpunkt an.
Wenn Sie uns zeitnah informieren, haben wir gegebenenfalls noch eine Möglichkeit die für Sie reservierten Kapazitäten anderweitig zu vergeben. In jedem Fall müssen wir Ihnen nach unseren AGB eine Ausfallrechnung stellen.
Umbuchung
Umbuchungen auf einen neuen Reisetermin bis zum 31.03.2021 sind kostenfrei möglich.
Für Reisetermine zwischen dem 01.04. und 31.12.2021 wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 9,- € pro Reisenden erhoben, bei Gruppen über 50 Personen wird die Summe des Umbuchungsentgeltes jedoch auf insgesamt 450,- € begrenzt.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese erstattet Ihnen in der Regel die Stornokosten bei über ein Attest nachgewiesener Krankheit. Prüfen Sie gegebenenfalls vor Abschluss, ob die Versicherung auch im Pandemiefall und damit auch für Erkrankungen am SARS-CoV-2 Virus gilt.
Gern hilft Ihnen unser Team die Reise kostenfrei auf das Jahr 2021 umzubuchen.
Eine kostenfreie Umbuchung ist für folgende Personen möglich:
- Reisende aus Risikogebieten
- Reisen in Risikogebiete in Sachsen
- Reisende mit SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne
- Reisende mit bestätigten SARS-CoV-2 Fällen
- Reisende (nur touristische Reisen) im Reisezeitraum bis 28.02.2021
Gern hilft Ihnen unser Team die Reise kostenfrei auf das Jahr 2021 umzubuchen. Sollte das nicht möglich sein können Sie die Reise kostenfrei stornieren.
Eine kostenfreie Stornierung ist für folgende Personen möglich:
- Reisen in Risikogebiete in Sachsen
- Reisende mit SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne
- Reisende mit bestätigten SARS-CoV-2 Fällen
- Reisende (nur touristische Reisen) im Reisezeitraum bis 28.02.2021
Reisende aus Risikogebieten / Reisen in Risikogebiete in Sachsen
Die Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten ist möglich. Für Gäste, die aus Sicherheitsbedenken nicht kommen wollen, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung der Reise auf das Jahr 2021 an.
Unsere Kollegen an den Rezeptionen werden Sie zeitnah informieren, dass Ihre Reise in ein Risikogebiet stattfindet, sofern Sie sich nicht bereits mit uns in Verbindung gesetzt haben.
Wir bieten Ihnen an, Ihre Reise zum gleichen Zeitpunkt in eine alternative Herberge in Sachsen zu verschieben, die nicht in einem Risikogebiet liegt.
Möchten Sie die Reise ganz absagen, hilft Ihnen unser Team gern die Reise kostenfrei auf das Jahr 2021 umzubuchen. Sollte das nicht möglich sein können Sie die Reise kostenfrei stornieren.
Nicht jedes Niesen und jeder Schnupfen sind ein größeres Problem. Wir bitten Sie hier um die Einhaltung der „Niesetikette“ – drehen Sie sich von anderen Gästen weg, halten Sie sich die Armbeuge vor Mund und Nase und nutzen Sie Einmaltaschentücher, die Sie im Anschluss direkt in einem Mülleimer entsorgen. Sollte Ihnen vor Ihrem Aufenthalt unwohl sein und Sie Anzeichen einer Coronaerkrankung haben, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren und vorerst nicht anzureisen.
Sollten Sie vor Ort Symptome einer Erkrankung zeigen oder Ihnen unwohl werden, begeben Sie sich bitte auf direktem Weg in Ihr Zimmer und melden Sie sich wenn möglich telefonisch an der Rezeption. Wir organisieren Ihnen dann gerne die notwendige Unterstützung. Gerade in der aktuellen Zeit bitten wir Sie, hier sensibel eingestellt zu bleiben, es geht um Ihre eigene Gesundheit und immer auch um die Ihrer Mitmenschen, die in dem Fall auch unsere Gäste und Mitarbeitenden sind.
Sollte es zu einem Fall kommen, werden wir als erstes den betroffenen Gast und wenn notwendig auch Personen, die im direkten Kontakt mit dem Gast waren, in ihren Zimmern separieren. Parallel informieren wir das zuständige Gesundheitsamt. In der Regel übernimmt dieses dann die weitere Koordination des Geschehens. Die Jugendherberge selbst und ihre Mitarbeitenden, sowie das dann einberufene Krisenteam des Landesverbandes werden in einem solchen Fall in enger Kooperation mit der koordinierenden Behörde zusammenarbeiten und gleichzeitig versuchen, allen Gästen im Haus den Aufenthalt weiter so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Wir werden von jedem Gast unter Beachtung der Datenschutzbedingungen die genaue Reisedauer und die Kontaktdaten beim Check-In erfassen. Sollte sich im Nachhinein ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Coronafall in Ihrem Reisezeitraum ergeben, werden wir diese Informationen an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben und dieses wird Sie, wenn notwendig, kontaktieren. Alle weiteren Schritte werden dann zwischen Ihnen und dem Gesundheitsamt abgeklärt. Kommt es zu keinem Verdachtsfall, vernichten wir Ihre Kontaktinformationen vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt ohne vorherige Nutzung.
Falls ein Schüler an SARS-CoV-2 erkrankt oder die ganze Schule bzw. Schulklasse unter Quarantäne gestellt wird, können Sie kostenfrei von der Reise zurücktreten.
In so einem Fall benötigen wir lediglich ein anerkanntes Schreiben von der Behörde z.B. Gesundheitsamt oder ähnliches welches den Fall bestätigt.
bestätigter Fall
Bei bestätigten SARS-CoV-2 Fällen von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung auf das Jahr 2021 oder eine kostenfreie Stornierung der Reise für die gesamte Gruppe möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle.
Verdachtsfall
Bei SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung auf das Jahr 2021 für die gesamte Gruppe oder eine kostenfreie Stornierung der Reise nur für die davon betroffenen Gruppenmitglieder möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der behördlichen Quarantäne-Anordnung.
Bei bestätigten SARS-CoV-2 Fällen oder SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne ist eine kostenfreie Umbuchung der Reise auf das Jahr 2021 oder eine kostenfreie Stornierung der Reise für alle im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis des bestätigten Corona-Falls bzw. der behördlichen Quarantäne-Anordnung.
Melden Sie sich gerne zu unseren Geschäftszeiten bei unserem Serviceteam, dieses erreichen Sie Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 0371 5615317 oder per E-Mail unter service-sachsen@jugendherberge.de
* für Neubuchungen ab 08.07.2020 für das Schuljahr 2020/2021 mit Reisezeitraum bis zum 31.12.2021.