Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen! Die zahlreichen Gäste der Jugendherbergen finden nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf eine Vielzahl von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen mit individuellen Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Tagesgestaltungen. Alle Jugendherbergen arbeiten deshalb mit Hausregeln, die helfen sollen, Ansprüche auszugleichen und einen angenehmen Rahmen für einen stressfreien Aufenthalt zu schaffen.
Die folgenden Regelungen gilt es daher, im Interesse aller Gäste zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden.
Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt in der Jugendherberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.
Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, ausländische Gäste ohne Mitgliedskarte müssen eine „Internationale Gastkarte“ erwerben.
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht werden, sofern es verfügbar ist.
Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.
Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.
In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet.
Rauchen ist in der Jugendherberge nicht gestattet.
Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Insbesondere Blinden- und Servicehunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in der Jugendherberge bleiben.
Jugendherbergen sind in der Regel bis 22 Uhr geöffnet.
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.
Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders wenn Sie elekt-ronische Geräte benutzen.
Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein. Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.
Die Herbergsleitung oder ein von ihr Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus. Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet.
www.jugendherberge-sachsen.de - Hausordnung für Jugendherbergen
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